ManTrailing & DogTraining Mönchengladbach
Hundesport & Tierphysiotherapie Zentrum Wrann

Erlaubnis | Tierschutzgesetz

Wer gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten möchte, benötigt die Erlaubnis der zuständigen Behörde nach § 11 Abs.1 Satz 1 nr.8f TSchG.


Diese Erlaubnis wurde mir vom Veterinär/- und Ordnungsamt der Stadt Mönchengladbach erteilt, und kann auf Wunsch weiterer Behörden eingesehen werden.

 
 
 
 
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